b) Die Beschwerdeführenden haben mit ihrer Stellungnahme vom 21. Februar 2007 eine Fotodokumentation eingereicht, die belegen soll, dass auch andernorts vergleichbare Zäune am Seeufer erstellt worden sind. Keiner der Vergleichsfälle, wo Zäune erstellt worden sind, betrifft die Gemeinde Beatenberg. Ebenfalls nicht ersichtlich ist, ob die Zäune in andern Gemeinden von allen zuständigen Behörden bewilligt worden sind oder nicht. Rein aus dem Bestand der Zäune darf nicht gefolgert werden, dass sie rechtmässig sind. Angesichts des nur pauschalen Hinweises auf die andern Fälle und die fehlende exakte Standortbezeichnung der fotografierten Zäune ist es nicht möglich, diese Fragen zu klären.