17 p. 66 der Akten des Regierungsstatthalters 15 6. März 2003 an den Regierungsstatthalter von Interlaken18verlangt, dass der Maschendrahtzaun, soweit er nicht auf der Parzelle F.________ der Beschwerdeführenden liege, entfernt werden müsse. e) Schliesslich ist aufgrund der Einsprache durch den Beschwerdegegner auch nicht anzunehmen, dass dieser bereit wäre, die nach Art. 34 Abs. 1 Bst. e KWaV erforderliche Zustimmung zu erteilen.