Der von den Beschwerdeführenden erstellte Zaun ist unbestritten als Baute oder Anlage zu qualifizieren. Da er auf den Zugang zum Gewässer einen Einfluss hat, bedarf der Maschendrahtzaun auch einer Wasserbaupolizeibewilligung. 10 Gemeindebaureglement vom 16.12.1994 11Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG; BSG 751.11) 11