b BauV9 zum Tragen. Das Messen ab dem mittleren Wasserstand, wie es die Gemeinde Beatenberg für richtig hält, überzeugt nicht, weil es sich beim „mittleren Wasserstand“ um eine statistische Grösse handelt, die wegen des schwankenden Wasserstandpegels jeweils nur für kurze Zeit im Gelände sichtbar ist. Zudem hängen die Auswirkungen des Zauns auf Raum, Nutzungsordnung und Umwelt nicht von der Höhe des Wasserstands ab. Auch die Teile 7 BGE 123 II 256 E. 3 8 Vorakten der Baupolizeibehörde der Gemeinde Beatenberg, p. 16 f. 9 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BSG 721.1) 10