Für den Zaun liegt unbestritten keine Baubewilligung vor. Deshalb ist die formelle Rechtswidrigkeit gegeben, wenn dafür eine Bewilligung erforderlich ist. Vorab ist somit zu prüfen, ob es für die Errichtung des Zauns eine oder mehrere Bewilligungen braucht. Falls die Bewilligungspflicht zu bejahen ist, ist danach zu prüfen, ob der Zaun bewilligungsfähig wäre oder ob er auch materiell rechtswidrig ist. 4. Baubewilligungspflicht des Maschendrahtzauns