10. Am 10. Juli 2006 erliess die Einwohnergemeinde Beatenberg gegen die Beschwerdeführenden eine Wiederherstellungsverfügung. Sie forderte darin die Beschwerdeführenden auf, den Zaun innert zwei Monaten um zwei Felder zu reduzieren, respektive diese zwei Felder vollständig zu entfernen. Zudem enthält die Verfügung eine Strafandrohung für den Widerhandlungsfall und die Androhung der Ersatzvornahme.