9. Mit Schreiben vom 6. Juni 2006 an die Beschwerdeführenden führte die Einwohnergemeinde Beatenberg aus, gestützt auf die Vereinbarung anlässlich der Einigungsverhandlung vom 26. September 2003 müsse der Zaun um zwei Felder reduziert werden. Sie stellte die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes in Aussicht und gewährte dazu den Beschwerdeführenden das rechtliche Gehör. In ihrer 5 Stellungnahme vom 20. Juni 2006 führten diese hauptsächlich aus, eine verbindliche Vereinbarung zur Entfernung des Zauns sei wegen verschiedener formeller Mängel nicht Zustande gekommen.