Nachdem das Obergericht einen Meinungsaustausch mit dem Verwaltungsgericht zur Frage der Zuständigkeit eingeleitet hatte, entschied das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 27. April 2006, dass eine öffentlich-rechtliche Streitsache vorliege. Die Eingabe wurde damit der Einwohnergemeinde Beatenberg zur weiteren Behandlung weitergeleitet.