24c RPG1 des Amts für Gemeinden und Raumordnung. Der Regierungsstatthalter erklärte die Amtsberichte der verschiedenen Amtsstellen zum „integrierenden Bestandteil“ der Bewilligung. Die Abmachung betreffend der (teilweisen) Entfernung des Zauns erwähnte der Regierungsstatthalter in der Baubewilligung nicht.