Beschwerdeführenden „um zwei Felder reduziert bzw. vollständig entfernt werde“. Das Ergebnis wurde im Protokoll schriftlich festgehalten, das Protokoll wurde aber von den Beteiligten nicht unterzeichnet. Aufgrund dieser Einigung zog der Beschwerdegegner seine Einsprache am 27. Oktober 2003 zurück. Am 17. November 2003 erteilte der Regierungsstatthalter von Interlaken die Gesamtbewilligung (Baubewilligung, fischereipolizeiliche Bewilligung und Wasserbaupolizeibewilligung) und eröffnete gleichzeitig die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG1 des Amts für Gemeinden und Raumordnung.