3. Der Regierungsstatthalter holte die erforderlichen Amts- und Fachberichte ein, darunter diejenigen des Fischereiaufsehers und der Liegenschaftsverwaltung des Kantons Bern. Beide stimmten dem Bauvorhaben grundsätzlich zu, der Fischereiaufseher nur unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen.