2. Im September 2002 reichten die Beschwerdeführenden bei der Gemeinde Beatenberg ein Baugesuch ein für die Vergrösserung eines Mauersporns, der auf der verlängerten Grenzlinie zwischen den Grundstücken der beiden Parteien in den Thunersee hinausragt. Sie beabsichtigten, den Mauersporn um circa 50 cm zu erhöhen und um 150 cm zu verlängern. Diese Veränderung des Mauersporns sollte als Schutzmassnahme vor Verkiesung der Fahrrinne zu ihrem Bootshaus dienen.