a) Die Beschwerdeführerin hat bereits vorsorglich ein Projektänderungsgesuch bei der Gemeinde Muri eingereicht. Dieses Projektänderungsgesuch muss somit auf seine Bewilligungsfähigkeit überprüft werden. Die Gemeinde hat dafür ein Projektänderungsverfahren nach Art. 43 BewD durchzuführen. Falls nicht alle Änderungen bewilligungsfähig sind, wird die Gemeinde Muri zu prüfen haben, ob das Gesuch wenigstens teilweise bewilligt werden kann. Im neuen Bauentscheid wird sie, soweit nötig, erneut über die Frage der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands entscheiden müssen.