Sie kann sich deshalb angesichts ihres eigenen widersprüchlichen Verhaltens mindestens bezüglich zwei der Lichthöfe gegenüber der Gemeinde nicht auf Treu und Glauben berufen. Dazu kommt, dass die Gemeinde Muri bei Bewilligung der Klimakälteanlage am 30. Juni 2005 die Unstimmigkeiten offenbar bemerkt hat und dann umgehend gehandelt hat. Sie hat die Wiederherstellungsverfügung innert weniger als 14 Tagen seit Erteilung der kleinen Baubewilligung für die Klimakälteanlage erlassen. 10