Etwas eindeutiger sind die Pläne vom 1. März 2005. Aus diesen ist klar erkennbar, dass die Beschwerdeführerin auf zwei der Lichthöfe verzichten will und es wäre sicher angebracht gewesen, dass die Gemeinde nun sofort reagiert, d.h. notfalls die Bauarbeiten bis zur Bewilligung des erforderlichen Projektänderungsgesuchs eingestellt hätte. Allerdings hat die Beschwerdeführerin selbst wiederum nicht nach diesen Plänen gebaut, sonst hätte sie ja wenigstens zwei der Lichthöfe erstellen müssen. Sie kann sich deshalb angesichts ihres eigenen widersprüchlichen Verhaltens mindestens bezüglich zwei der Lichthöfe gegenüber der Gemeinde nicht auf Treu und Glauben berufen.