Im März 2004 wurden indessen keine Fassadenpläne eingereicht, so dass die Auswirkungen der als „eventuell“ bezeichneten inneren Änderungen auf die Fassaden nicht ersichtlich war. Aus der Rückschau kann gesagt werden, dass es sicher angebracht gewesen wäre, dass die Bauverwaltung von Muri angesichts dieser Hinweise auf eine mögliche Änderung während der Bauausführung nachgefragt hätte, ob eine Projektänderung vorgesehen sei. Es ist aber verständlich, dass die Bauverwaltung damals davon ausging, die Beschwerdeführerin würde ein Projektänderungsgesuch einreichen, sofern sie tatsächlich eine Projektänderung vornehmen würde.