c) In den Plänen vom 25. März 2004 im Massstab 1:200 sind die vier Lichthöfe im Grundrissplan des ersten Obergeschosses mit „ev. Lichthof“ bezeichnet, im Grundrissplan des zweiten Obergeschosses und des Attikageschosses sind alle vier Lichthöfe noch gleich eingetragen wie in den am 2. September 2002 bewilligten Plänen. In den Grundrissplänen vom 1. März 2005 im Massstab 1:100, die dem Gesuch für den Einbau einer Klimakälteanlage beigelegt wurden, sind tatsächlich nur noch zwei der Lichthöfe eingetragen. Im März 2004 wurden indessen keine Fassadenpläne eingereicht, so dass die Auswirkungen der als „eventuell“ bezeichneten inneren Änderungen auf die Fassaden nicht ersichtlich war.