a) Die Beschwerdeführerin rügt weiter, die Gemeinde habe bereits früher von den nun umstrittenen Änderungen Kenntnis erhalten und hätte bereits damals einschreiten müssen. Sie, die Beschwerdeführerin, habe der Gemeinde bereits im März 2004 Ausführungspläne im Massstab 1:200 abgegeben, aus denen ersichtlich gewesen sei, dass die geplanten Lichthöfe teilweise geschlossen werden sollten. Im März 2005 seien die Lüftungspläne im Massstab 1:100 abgegeben worden und auch auf diesen seien zwei der ursprünglich vier Lichthöfe nicht mehr dargestellt gewesen. Die Gemeinde habe nicht reagiert und demzufolge habe sie, die Beschwerdeführerin, die Arbeiten so ausgeführt.