Die kantonale Parkplatzverordnung, auf die hier verwiesen wird, ist mit einer Änderung der Bauverordnung vom 22. Dezember 1999, die am 1. März 2000 in Kraft getreten ist, aufgehoben worden. In den Übergangsbestimmungen zur BauV wurden die Gemeinden verpflichtet, Parkplatzbestimmungen, die der neuen Regelung der BauV widersprechen, innert drei Jahren ab dem Inkrafttreten der Änderung, also ab dem 1. März 2000, der neuen Regelung der BauV anzupassen.