baubewilligungspflichtig sind. Ist dies der Fall, so wird die Gemeinde Muri über das nachträgliche Projektänderungsgesuch zu entscheiden haben, und die Wiederherstellungsverfügung fällt - vorläufig - dahin. Die Gemeinde wird dann in ihrem Bauentscheid, falls die Änderungen nicht oder nur teilweise bewilligt werden können, erneut über die Frage der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu verfügen haben.