der Rechtsmittelfrist hat die Beschwerdeführerin bei der Gemeinde vorsorglich auch ein nachträgliches Projektänderungsgesuch eingereicht, dort aber die Sistierung des Verfahrens beantragt, weil eine nachträgliche Projektänderungsbewilligung gar nicht erforderlich wäre, wenn sie mit ihrem Hauptstandpunkt - dass keine baubewilligungspflichtige Änderung vorliege - im Beschwerdeverfahren Erfolg hätte. 5. Die Gemeinde Muri beantragt die Abweisung der Beschwerde. II. Erwägungen 1. Eintreten und Gegenstand des Beschwerdeverfahrens