4. Mit Beschwerde vom 10. August 2005 hat die Beschwerdeführerin diese Verfügung angefochten. Sie verlangt die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung, mit der Begründung, die vorgenommenen Änderungen seien gar nicht baubewilligungspflichtig (wird ausgeführt), somit bestehe kein Raum für eine Wiederherstellungsverfügung. Innert 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BSG 721) 4 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BSG 721.1) 3