Die Wiederherstellungsverfügung wird aufgeschoben, wenn innert der Rechtsmittelfrist ein nachträgliches Projektänderungsgesuch eingereicht wird (Art. 46 Abs. 2 Bst. b BauG3). Dieses Gesuch hat namentlich folgende Unterlagen in 5- facher Ausführung zu umfassen: 3.1 Baugesuchsformulare 1.0 und 1.0.1 3.2 Die aktuellen Pläne M. 1:100 mit bezeichneten Nutzungen 3.3 Die Berechnung der Bruttogeschossfläche nach Art. 93 Abs. 2 BauV4 mit überprüfbarem Berechnungsschema 3.4 Die Berechnung der Abstellplätze für Fahrzeuge nach Art. 49 ff. BauV mit überprüfbaren Berechnungsgrundlagen.