3. Offenbar Anfang Juli 2005 führte die Gemeinde eine Baukontrolle durch. Sie stellte verschiedene Abweichungen von den bewilligten Plänen fest. Am 12. Juli 2005 erliess sie eine Wiederherstellungsverfügung mit folgendem Inhalt: 1. Sie werden aufgefordert, den rechtmässigen Zustand (Ausführung des Bauvorhabens gemäss den baubewilligten Plänen) bis am 19. August 2005 wieder herzustellen. 2. (Strafandrohung) 3. Die Wiederherstellungsverfügung wird aufgeschoben, wenn innert der Rechtsmittelfrist ein nachträgliches Projektänderungsgesuch eingereicht wird (Art. 46 Abs. 2 Bst.