möglicherweise ein Baugesuch für Schlafen im Stroh, falls die Beschwerdeführenden die Voraussetzungen von Art. 24b RPG nachweisen können, bewilligt werden. Dann wären diese Investitionen nicht umsonst gewesen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Verhältnismässigkeit der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands, d.h. der vollständigen Wegräumung aller Wohnwagen, Zelte und Nebenanlagen dazu und der Wiederurbarmachung des Bodens, zu bejahen ist.