Die Jauchegrube muss nicht verkleinert werden, ebenso wenig müssen die beim Hofbeizli erstellten sanitären Anlagen abgebrochen werden. Dass die Jauchegrube im Hinblick auf den Campingplatz grösser erstellt worden ist, als für den Landwirtschaftsbetrieb selbst erforderlich, und dass auch eine Dusche eingerichtet wurde, die für das Hofbeizli nicht nötig gewesen wäre, ist nicht relevant. Die Erstellung der zu grossen Jauchegrube und der Dusche haben die Beschwerdeführenden auf eigenes Risiko vorgenommen. Im Übrigen könnte 11