d) Die Aufhebung des ganzen Campingplatzes ist zur Erreichung eines materiell rechtmässigen Zustandes sowohl erforderlich als auch geeignet. Sie ist auch zumutbar, ist sie doch mit nur sehr geringem finanziellen bzw. personellen Aufwand verbunden: Sobald die Besitzer ihre Wohnwagen abtransportiert haben, müssen die Beschwerdeführenden einzig noch den Grillplatz, evtl. Zäune (soweit sie nicht von den Wohnwagenbesitzern mitgenommen werden) und die Holzschnitzel am Boden entfernen. Danach kann der ursprünglich Zustand des Bodens durch Umpflügen und Ansäen wieder hergestellt werden. Diese Arbeiten sind weder besonders aufwändig noch gehen dadurch grosse Investitionen verloren.