24a bis 24d RPG können ebenfalls nicht angewendet werden, weil keine bestehende Baute geändert werden soll, sondern eine neue Anlage erstellt worden ist. Weiter liegt der Standort des Campingplatzes auch in einem Landschaftsschutzgebiet. Es ist fraglich, ob die Beeinträchtigung der Landschaft durch die Anpflanzung einer Hecke behoben werden könnte. Insgesamt zeigt die summarische Prüfung, dass der Campingplatz materiell rechtswidrig und damit nicht bewilligungsfähig ist.