Campingplatz bewilligt worden wäre. Was Gegenstand eines Baubewilligungsverfahrens bildet, ist im Baugesuch und in den Projektplänen zu bezeichnen. Weder im Baugesuchsformular (Formular 1.0 und 1.0.1) noch in den Projektplänen für das Hofbeizli wurde der Campingplatz als Gegenstand des Baugesuchs deklariert. Der Campingplatz ist somit auch mit der Baubewilligung für das Hofbeizli nicht mit bewilligt worden.