Mit diesem Schreiben vom 23. Juli 1999 wird entgegen der Meinung der Beschwerdeführenden nicht einmal andeutungsweise eine Baubewilligung erteilt. Es enthält einzig die - nach dem oben Gesagten falsche - Auskunft, dass ein Versuch mit einem Zeltplatz mit zehn Plätzen baubewilligungsfrei sei.