Somit könnten Sie im Sinne eines Versuchs Ihre Idee unter Beachtung der üblichen lebensmittel- und gewerbepolizeilichen Vorschriften trotzdem verwirklichen und mit einem Zeltplatz von bis zu 10 Plätzen starten. Sollte der Bedarf für eine Erweiterung auf mehr als 10 Plätze ausgewiesen sein, könnte nochmals ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden.“ Mit diesem Schreiben vom 23. Juli 1999 wird entgegen der Meinung der Beschwerdeführenden nicht einmal andeutungsweise eine Baubewilligung erteilt.