In diesem Brief, in dem den Beschwerdeführenden (bzw. ihrem Projektverfasser) in erster Linie mitgeteilt wurde, dass eine Zonenplanänderung für den Campingplatz wohl kaum in Frage komme, heisst es abschliessend wörtlich: „Der Betrieb eines Zeltplatzes mit max. 10 Plätzen ist gemäss Beurteilung des Regierungsstatthalters von Büren baubewilligungsfrei. Somit könnten Sie im Sinne eines Versuchs Ihre Idee unter Beachtung der üblichen lebensmittel- und gewerbepolizeilichen Vorschriften trotzdem verwirklichen und mit einem Zeltplatz von bis zu 10 Plätzen starten.