Der Campingplatz weist aber eine Fläche von 15 Aren (= 1500 m²) auf, und die Anzahl Übernachtungen pro Jahr beträgt angesichts der Tatsache, dass normalerweise etwa sieben, im Winterhalbjahr aber sogar bis zu 10 Wohnwagen abgestellt sind, mit Sicherheit ein Mehrfaches von 12 pro Jahr. Angesichts dieser eigenen falschen Angaben können die Beschwerdeführenden sich heute nicht darauf berufen, der Regierungsstatthalter habe 8 dadurch, dass er in der Baubewilligung nichts dazu sagte, den Campingplatz von der hundertfachen Grösse (in Vergleich zum damals deklarierten Platz) als bewilligungsfrei akzeptiert.