a) Die Beschwerdeführenden berufen sich darauf, der Gemeinderat von Büren a.A. habe ihnen schriftlich zugesichert, dass ein Campingplatz mit 10 Plätzen nach der Beurteilung des Regierungsstatthalters baubewilligungsfrei sei. In den Akten befindet sich tatsächlich ein Brief des Gemeinderates von Büren vom 23. Juli 1999 an den Projektverfasser des ursprünglichen Projekts, der die Aussage enthält, ein „Zeltplatz mit max. 10 Plätzen“ sei baubewilligungsfrei. Ob sich der Regierungsstatthalter von Büren tatsächlich je entsprechend geäussert hat, kann den Akten hingegen nicht entnommen werden und konnte auch am Augenschein mit Instruktionsverhandlung nicht geklärt werden.