1. Prozessvoraussetzungen Angefochten ist eine Wiederherstellungsverfügung nach Art. 46 BauG. Solche Verfügungen sind gestützt auf Art. 49 BauG2 mit Verwaltungsbeschwerde bei der BVE 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BSG 721) 5 anfechtbar. Die Beschwerdeführenden sind als Adressaten der Wiederherstellungsverfügung zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf ihre form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Baubewilligungspflicht