stattfand) eingerichtet worden. 6. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet, hat einen Fachbericht des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) eingeholt und einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durchgeführt. Danach ist das Beschwerdeverfahren sistiert worden, weil die Gemeinde bereit war, noch einmal die Frage einer planerischen Lösung zu prüfen. Am 27. Mai 2005 teilte die Gemeinde Büren a.A. mit, dass sie auf eine planerische Lösung verzichte. Sie sei aber bereit, die Frist für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bis maximal zum 31. Dezember 2006 zu verlängern.