Von 1999 bis 2004 sei der Campingplatz nie beanstandet worden. Die Gemeinde habe vorher zwischen dem Wort „Zeltplatz“ und dem Wort „Campingplatz“ nie einen Unterschied gemacht (wird ausgeführt). Dass die Baubewilligungsfreiheit nur für einen (zeitlich beschränkten) „Versuch“ gelten sollte, treffe nicht zu. Der Campingplatz sei vom Gemeinderat bewilligt worden. Die Infrastruktur für den Campingplatz - das Hofbeizli - sei 2001 ebenfalls vorbehaltlos bewilligt worden. Die Investitionen für dieses Beizli seien nicht unerheblich gewesen (Einbau eines Wasch- und Abwaschraums, von Dusche und Toilette). Die Wiederherstellung könne deshalb nicht auf Art.