4. Diese Verfügung haben die Beschwerdeführenden mit Beschwerde vom 29. November 2004 bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) angefochten. Sie beantragen, die Wiederherstellungsverfügung sei aufzuheben. Zur Begründung führen sie (zusammengefasst) Folgendes aus: Sie hätten im Sommer 1999 die Auskunft erhalten, dass ein Campingplatz für maximal 10 Plätze baubewilligungsfrei sei. Deshalb hätten sie 1999 einen Campingplatz mit 10 Plätzen eingerichtet. Das Baugesuch für das Hofbeizli sei 2001 vorbehaltlos bewilligt worden. Von 1999 bis 2004 sei der Campingplatz nie beanstandet worden.