Eine Besprechung zwischen Gemeinde und Beschwerdeführenden führte zu keinem Ergebnis. Am 28. Oktober 2004 erliess der Gemeinderat von Büren a.A. gegen die Beschwerdeführenden eine Wiederherstellungsverfügung. Diese enthielt die Aufforderung, die Wohnwagen auf Parzelle Nr. D.________ bis spätestens Ende September 2005 zu entfernen, sowie eine Strafandrohung für den Widerhandlungsfall, die Androhung der Ersatzvornahme und den Hinweis auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs.