3. Im August 2004 fragte ein Angestellter der Gemeindeverwaltung von Büren per E-Mail beim AGR an, ob für den in der Zwischenzeit auf dem Hof der Beschwerdeführenden erstellten Campingplatz eine nachträgliche Bewilligung in Aussicht gestellt werden könne. Der Sachbearbeiter des AGR verneinte die Frage (mit E-Mail vom 10. August 2004, p. 12 der Vorakten Nr. 38/1999). Mit Brief vom 13. August 2004 teilte die Gemeinde Büren a.A. den Beschwerdeführenden mit, dass das Erstellen eines 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (SR 700) 3