2. Am 10. April 2001 stellten die Beschwerdeführenden ein Baugesuch für das Einrichten eines „Hofbeizlis“ in ehemaligen Schweinestall. Ein Ausnahmegesuch befindet sich nicht in den von der Gemeinde eingereichten Akten. Mit Gesamtentscheid vom 18. Juli 2001 erteilte der Regierungsstatthalter von Büren den Beschwerdeführenden die Bau- und Ausnahmebewilligung nach aArt. 24 Abs. 2 RPG für das Einrichten eines „Hofbeizlis“ mit maximal 30 Sitzplätzen. Am 16. August 2001 erfolgte die Bauabnahme. Dem Abnahmeprotokoll können keine Hinweise auf irgendwelche unbewilligte Nutzungen entnommen werden. Es wurde festgestellt, dass das Ausgeführte den bewilligten Plänen entspreche.