1. Die Beschwerde des Herrn A.________ vom 2. Oktober 2004 wird gutgeheissen und die Verfügung des Gemeindeverbandes C.________ vom 3. Dezember 2004 (richtig wohl: 3. September 2004) wird aufgehoben. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Der C.________ hat Herrn A.________ die Parteikosten im Betrag von Fr. 528.10 zu ersetzen. 4. Eine Kopie dieses Entscheides geht zur Kenntnisnahme an die Baupolizeibehörde der Gemeinde Gampelen.