WVG, BSG 752.32). Deshalb gelten seit der Inkraftsetzung dieses Rechts am 1. Januar 1997 auch die entsprechenden Bestimmungen über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes. Die Vorschriften über die kommunalen Überbauungsvorschriften sind Bestandteil des Baurechts. Ein rechtlicher Zustand, der nach diesen Vorschriften verfügt worden ist, ist somit von der zuständigen Baupolizeibehörde im Verfahren nach Art. 46 BauG wiederherzustellen. Die entsprechende Verfügung kann bei der BVE angefochten werden (Art.