3. Im Falle einer Bewilligung für die Leitungsverlegung, müssten Sie als Verursacher sämtliche anfallenden Kosten tragen. 4. [Rechtsmittelbelehrung: Beschwerde nach Art. 49 Abs. 1 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG, BSG 721) bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE)].“ 2. Herr A.________ beantragt mit Beschwerde vom 2. Oktober 2004, falls tatsächlich 2