1. Der Gemeindeverband C.________ hat gegenüber Herrn A.________, Gampelen, am 3. Dezember 2004 (richtig wohl: 3. September 2004) Folgendes verfügt: „1. Die Kanalisationsleitung der C.________ quert Ihre Parzelle Nr. D.________. Die Querung wurde am 19. Mai 1983 z. L. ihres Grundstückes im Grundbuch eingetragen (Beleg Nr. E.________). 2. Eine allfällige Umlegung der Leitung bedarf einer Bewilligung des Leitungseigentümers. Dafür ist frühzeitig ein begründetes Gesuch beim Vorstand des Gemeindeverbandes C.________ einzureichen. Das Gesuch hat ein detailliertes Projekt über die neue Leitungsführung zu enthalten.