2. Die Verfahrenskosten werden auf Fr. 400.- bestimmt und der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung erfolgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung - A.________ (als Gerichtsurkunde) - Baupolizeibehörde der Gemeinde Port, Gemeindeverwaltung (als Gerichtsurkunde) - Regierungsstatthalter von Aarberg, zur Kenntnis (A-Post)