Aus den Akten ergibt sich Folgendes: Im Gesamtentscheid vom 7. Januar 2004 hat der Regierungsstatthalter der Beschwerdeführerin den Ausbau der bestehenden Halle zur Benutzung als Lager, Werkhalle und Wohnung bewilligt, gestützt auf das entsprechende Baugesuch und mit Verweis auf die gleichentags gestempelten Projektpläne. Der massgebliche Projektplan OG vom 4. September 2002 sieht auf der Nordseite im Bereich von E.________ 1-3 eine 2½-Zimmerwohnung vor; in den Bereichen von E.________ 3-5 sowie 5-8 enthält der Plan je einen Vermerk „LAGER/BENUTZER NOCH NICHT