werden, wenn ein formell rechtswidriger Zustand vorliegt.8 Dies setzt voraus, dass ein baubewilligungspflichtiger Tatbestand erfüllt ist und die Bewilligung fehlt, oder dass von einer Bewilligung oder von Nebenbestimmungen dazu abgewichen worden ist. Eine Baueinstellung oder ein Benützungsverbot kann mit sofortiger Wirkung erlassen werden, wenn es die Verhältnisse erfordern. Das Benützungsverbot greift dabei dann Platz, wenn eine Baueinstellung nutzlos wäre, weil die Bauarbeiten bereits abgeschlossen sind. Beide vorsorglichen Massnahmen wirken solange, bis entweder die entsprechende Baubewilligung rechtskräftig erteilt oder die Wiederherstellung des rechtmässigen