5. Das Rechtsamt, das gestützt auf Art. 7 OrV BVE4 die Beschwerdeverfahren im Zuständigkeitsbereich der BVE leitet, vereinigte die Beschwerdeverfahren gegen die beiden baupolizeilichen Verfügungen, führte den Schriftenwechsel durch und edierte die Vorakten. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen