3. Gegen diese baupolizeilichen Verfügungen erhob die A.________ am 14. August 2004 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Sie beantragt deren Aufhebung und macht sinngemäss geltend, die Ausbauarbeiten würden entsprechend der Bewilligung zonenkonform vorgenommen. Dabei würden die Mieterwünsche mit dem Einbau diverser Büros für Gewerbebetriebe und einer Wohnung berücksichtigt. Ihrer Beschwerdeschrift legt die A.________ einen „revidierten“ Projektplan für das Obergeschoss mit Datum vom 19. Juli 2004 bei, nach welchem der Ausbau erfolge und der mit dem Bauvorsteher der Gemeinde Port abgesprochen sei.